Am 17. August 2023 hat das Bundeskabinett das erste von zwei Solarpaketen, bekannt als Solarpaket I, verabschiedet. Dieses Gesetzespaket bringt zahlreiche Neuerungen für den Betrieb von Solaranlagen und Balkonkraftwerken mit sich. Es eröffnet einige Chancen und Vorteile für Start-ups sowie mittelständische Unternehmen, vor allem in Bezug auf größere Anlagen. In diesem Artikel beleuchten wir die Auswirkungen dieses Gesetzespakets aus der Unternehmensperspektive.
Das Solarpaket I – Ein Überblick
Das Hauptziel des ersten Solarpakets ist es, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu beschleunigen. Hierfür beinhaltet das Paket die Förderung innovativer Solartechnologien wie Agri-PV-Systeme oder schwimmende Solargeneratoren, die nun ein eigenes Ausschreibungssegment erhalten. Die Ausschreibungen für diese besonderen Anlagen sollen schrittweise auf drei Gigawatt pro Jahr erhöht werden.
Abbau von Hürden für private Haushalte und kleine Büros
Zudem zielt das Paket darauf ab, bürokratische Hürden beim Bau von Solaranlagen abzubauen und die Bürgerbeteiligung zu stärken. Eine wesentliche Neuerung ist die Erhöhung der maximal zulässigen Leistung genehmigungsfreier Balkonkraftwerke auf 800 Watt Wechselrichterleistung sowie eine maximale installierte Leistung (PV-Module) von 2000 W(p). Der Anmeldeprozess wird ebenfalls vereinfacht: Der Netzbetreiber soll künftig außen vor bleiben.
Chancen für Start-ups
Für Start-ups im Bereich erneuerbarer Energien oder Technologieinnovation bietet das Solarpaket I nun deutlich mehr Möglichkeiten. Durch Lockerungen bei Beschränkungen und Bürokratie wird der Einstieg in den Markt erleichtert – einfacheres Registrierungsverfahren und weniger Einschränkungen bei der Installation von Systemen machen es attraktiver, neue Ideen umzusetzen.
Darüber hinaus fördert das Paket innovative Lösungen wie Agri-PV-Systeme oder schwimmende Solargeneratoren. Diese Projekte müssen nun nicht mehr mit herkömmlichen Solarparks um Marktprämien konkurrieren, was Raum für Innovation schafft.
Nutzen für mittlere Unternehmen
Mittelständische Unternehmen können ebenfalls vom ersten Solarpaket profitieren. Insbesondere kleinere Anlagen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt erleben Erleichterungen bei der freiwilligen Direktvermarktung, was es diesen Unternehmen ermöglicht, überschüssige Strommengen ohne Direktvermarktungsgebühren dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.
Außerdem benötigen weniger Anlagen ein aufwändiges Zertifikat – eine Vereinfachung, die Zeit und Ressourcen spart. Die Grenze zur Pflicht einer Anlagenzertifizierung wird dabei von bisher 135 Kilowatt auf mehr als 270 Kilowatt Einspeiseleistung oder mehr als 500 Kilowatt Anlagenleistung erhöht.
Großanlagen – Ein Schritt nach vorn
Auch im Hinblick auf größere Anlagen bringt das erste Solarpaket wichtige Veränderungen mit sich. So dürfen Besitzer benachbarter Grundstücke zukünftig die Verlegung von Leitungen nicht mehr behindern – ein entscheidender Faktor beim schnellen Netzanschluss großer solarbetriebener Anlagen. Darüber hinaus wird der bestehende Netzanschluss von bisher 10,8 auf bis zu 30 Kilowatt angehoben.
Größere Anlagen ab einer Leistung von über 100 kW bekommen zudem lockerere Regelungen bezüglich ihrer Pflicht zur Direktvermarktung – ein Aspekt, der bisher oft als Hemmnis gesehen wurde.
Fazit
Mit dem neuen ersten Solarpaket geht Deutschland einen relevanten Schritt in Richtung erneuerbarer Energien. Für Start-ups sowie klein-und-mittelgroße Unternehmen bietet das Paket etliche Chancen durch weniger Bürokratie und mehr Freiheit im Umgang mit eigenen solarbetriebenen Systemen.